Irgendwann in den 1990er Jahren erlebte ich eine Diskussion mit einem bekannten Vortragsredner der anthroposophischen Szene. Ich erinnere mich genau, wie er im Blick auf die Kommentarspalten in der Zeitschrift info3 eine wegwerfende Handbewegung machte: Das seien ja nur Meinungen. In reiner platonischer Tradition stufte er die „Meinung“ weit geringer ein als die eigentlich wertvollere „Erkenntnis“. Dabei gehört das im deutschen Grundgesetz in Artikel 5 verbriefte Recht, seine Meinung frei äußern zu können, zu den zentralen Grundrechten überhaupt: Denn wenn die Freiheit zum Wesen des Menschen gehört und diese Freiheit seine Würde begründet, dann ist damit untrennbar die Möglichkeit verbunden, diese Freiheit auch ausleben zu können. „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend“, lese ich in einem Grundsatzurteil, das das Bundesverfassungsgericht bereits 1958 in einem Streitfall traf. Die Freiheit gilt nicht nur für Presse und Medien, sondern auch für Kunst und Wissenschaft. Sicherlich noch fundamental bedingt durch die massive Unterdrückungserfahrung in der NS-Diktatur heißt es im Grundgesetz weiter: „Eine Zensur findet nicht statt.“
Tatsächlich kann man den Gerichten in Deutschland vorauseilenden Gehorsam in dieser Sache nicht vorwerfen. Sie neigen im Gegenteil dazu, die Meinungsfreiheit großzügig auszulegen, auch wenn individuelle Freiheitsrechte stets durch die individuellen Rechte anderer begrenzt werden und so notwendig Streitfälle entstehen. So gilt zwar trotz Artikel 5 auch das Recht aller Anderen, nicht verleumdet oder Opfer falscher Tatsachenbehauptungen zu werden. Dennoch haben Gerichte beispielsweise als von der Meinungsfreiheit gedeckt zugelassen, dass Soldaten als „Mörder“ bezeichnet werden dürfen oder dass man Alice Weidel eine „Nazi-Schlampe“ nennen darf. Insofern scheint es um die Meinungsfreiheit hierzulande gut bestellt.
Verschärfung durch soziale Medien
Dennoch scheint sich in einer viel zitierten Allensbach-Umfrage aus dem Jahr 2024 eine andere Wirklichkeit widerzuspiegeln: Demnach haben 46 Prozent der Menschen in Deutschland das Gefühl, ihre Meinung nicht mehr sagen zu können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Dieser Nachsatz ist wichtig. Woher stammt dieses Gefühl? Von staatlicher Zensur sicherlich nicht. Es hat auch nichts mit gerichtlich durchgesetzten Sanktionen gegen einzelne Meinungen zu tun, obwohl es auch das in Einzelfällen gibt. Meiner Ansicht nach spielt hier eine viel größere Rolle, dass sich mit dem Aufkommen des Internets und der sozialen Medien die Streitkultur und der Umgang mit Meinungsäußerungen radikal verändert hat.
Selbstverständlich gab es auch früher schon heftige Meinungs-Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum, beispielsweise den Skandal um das Theater-Stück Der Müll, die Stadt und der Tod von Rainer W. Fassbinder oder die Polarisierung 1998 nach der Rede von Martin Walser bei der Verleihung des Friedenspreises. In beiden Fällen ging es um das Reizthema Antisemitismus. Gleichwohl konnten sowohl Fassbinder als auch Walser ihr künstlerisches Wirken ungehindert fortsetzen. Um die Beurteilung ihrer Positionen wurde in etablierten Medien offen gestritten, indem Vertreter beider Seiten, durch die Gatekeeper der Zeitungen und Fernsehsender moderiert, zu Wort kamen.
Mit dem Aufkommen der sozialen Medien haben sich indessen ganz neue Strukturen des Streits herausgebildet, die ich im Folgenden versuchen möchte zu charakterisieren. Meiner Beobachtung nach gehört zu den neuen Streitmustern beispielsweise, dass der Bereich des Sagbaren in manchen Fällen bereits im Vorhinein eingeschränkt wird. Neu ist auch, dass im Falle missliebiger Meinungen nicht juristische Folgen zu befürchten sind, sondern soziale Ausgrenzung und der persönliche Boykott der Betroffenen. Antisemitische Beiträge bei Kultur-Events? Sofort wird die Ablösung der Leitung gefordert. Staatsgefährdende Inhalte in einer Buchhandlung? Eine vorgesehene Preisverleihung wird zurückgenommen.
Zwei Beispiele
Zwei Beispiele aus jüngerer Zeit, die mich beschäftigt haben, auch weil meine eigenen Meinungen davon betroffen waren, möchte ich etwas ausführlicher auffächern. Das erste betrifft die Philosophin Svenja Flaßpöhler, die im November 2021 in der TV-Sendung Hart aber fair zum Thema Impfpflicht eingeladen war. Die Herausgeberin des Philosophie Magazins aus Berlin, die streitbare Auseinandersetzungen nicht scheut, vertrat dabei die Auffassung, dass die damals diskutierte Impfung gegen das Corona-Virus trotz der in sie gesetzten, großen Erwartungen zur Beendigung der Pandemie eine freie Entscheidung bleiben müsse. Was mit heutigem Abstand als höchst legitime Position im Sinne der Selbstbestimmung über den eigenen Körper erscheint, sorgte damals für eine öffentliche Demontage Flaßpöhlers. Bereits in der Sendung wurde sie sowohl vom Talkmeister Frank Plasberg als auch von allen anderen Gästen aufs schärfste wegen ihrer liberalen Auffassung angegriffen. In der Öffentlichkeit teilte man Flaßpöhler schnurstracks dem Lager der „Querdenker“ und „Corona-Leugner“ zu. Ich habe diese Sendung damals mit einigem Entsetzen gesehen und konnte es nicht fassen: aus der klugen Philosophin und Autorin wurde im Handumdrehen eine gefährliche Radikale gemacht. Die Betroffene hat später einmal in einem Interview über diese Zeit gesagt, sie habe aufgrund des über sie hereingebrochenen „Shitstorms“ befürchtet, als öffentliche Person für alle Zeit erledigt zu sein. Sie habe sich wochenlang nicht mehr unter die Leute getraut. Es sei die schlimmste Zeit ihres Lebens gewesen.
Hintergrund dieses Verhaltens ist die quasi reflexhafte Konstituierung von Lagern und deren moralisierende Aufladung: Bei Corona ging es um Leben und Tod, deshalb mussten Grundrechte wie Freiheit und Selbstbestimmung als gesellschaftsgefährdend umgedeutet werden. Und weil es bei den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen auch rechtsextreme Vertreter gab, wurde jeder Vorbehalt gegen das Maskentragen in der Schule, gegen Schulschließungen, gegen Versammlungsverbote oder Ladenschließungen in weiten Teilen unter Extremismusverdacht gestellt. In den Medien kamen fast nur Maßnahmenbefürworter:innen zu Wort, aus Sorge, die gute und richtige Sache könnte Schaden nehmen. Es ging ja um die wissenschaftlich gebotene Rettung der Bevölkerung. Selbst heute, nachdem sich die Annahme eines Fremdschutzes durch die Corona-Impfung als faktisch falsch erwiesen hat, lassen viele Leitmedien noch immer nicht von der undifferenzierten Verurteilung jedweder Kritik an den Maßnahmen ab. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Kritiker der Anthroposophie in den Medien oft dankbar diese Karte gespielt haben: Anthroposophie gleich Wissenschaftsfeindlichkeit gleich Extremismus. „Das ist gefährlich“, raunt es durch so manchen Medienbericht. Die Internet-Aktivisten Matthias Meisner und Oliver Rautenberg haben dafür kürzlich noch einmal ein trauriges Beispiel abgeliefert, indem sie einen Kampagnen-Artikel gegen Anthroposophie und Waldorfpädagogik verbreitet und dabei auch unseren Kollegen Alexander Capistran, der für die Ostdeutsche Allgemeine arbeitet, übel verleumdet haben.
Selbstkritik in den Medien?
Im Fall von Flaßpöhler wirkt eine Struktur, die auch bei anderen Pseudo-Skandalen sichtbar wird. Bei vielen Streitthemen gibt es nämlich sowohl in den Medien wie auch in intellektuellen und akademischen Kreisen eine Art unsichtbarer Grenzziehung, um ein befürchtetes „Abrutschen“ des Diskurses nach rechts zu verhindern. Es soll gar nicht erst zu einer Aufweichung dessen kommen, was man für erwiesen richtig hält. Ob Corona oder Flüchtlingskrise, Klimapolitik oder Ukraine-Krieg, es scheint von vornherein klar, was hier die richtige Meinung ist und zu sein hat. Es geht mir hier nicht darum zu entscheiden, wer am Ukraine-Krieg schuld ist, welche Maßnahmen gegen den Klimawandel nötig sind oder welchen Anteil Menschen aus den sogenannten „Hauptasylherkunftsländern“ an der Kriminalstatistik haben. Es geht mir darum, dass diese gesellschaftlich wichtigen Fragen möglichst sachlich und unvoreingenommen überhaupt diskutierbar bleiben. Allerdings kenne ich selbst als verantwortlicher Redakteur das hinter der Allensbach-Umfrage stehende Gefühl ganz gut, im entsprechenden Fall lieber negative Folgen zu vermeiden und den Mund zu halten.
Zu genau dieser Problematik hat kürzlich Giovanni di Lorenzo, Chefredakteur der Zeit, eine bemerkenswerte Selbstkritik vorgelegt. Im Podcast Hotel Matze fragte er: „Welchen Anteil haben wir an der partiellen Entfremdung, die es gegeben hat zwischen unseren Lesern, unseren Zuschauern und den Medien? … Da haben wir Fehler gemacht. Es gibt einen Typus von Geschichten, an die wir nicht gerne rangehen: Kriminalität, Probleme in Zusammenhang mit Migration. Da haben viele von uns Angst, das falsche Narrativ zu bedienen und überlassen dann diese Themen genau denen, die daraus auch politisches Kapital schlagen. Da haben wir bei den großen Krisen der letzten zehn Jahre – als plötzlich so viele Flüchtlinge ins Land kamen, bei Corona, aber auch in der Frage: Ist es richtig, an die Ukraine Waffen zu liefern? – da haben wir doch als Branche in unseren Meinungen sehr homogen gewirkt.“ Und diese Homogenität ist meiner Ansicht nach kein Ergebnis einer politischen Steuerung von außen, sondern sie entspringt ganz einfach (aber wirksam) der Logik der Medien-Redaktionen, die sich in ihrer Meinungsausrichtung überwiegend selbst reproduzieren.
Wenn Biologie politisch wird
Ein zweites Beispiel für die Skandalisierungspraxis in der Öffentlichkeit ist der Fall der Berliner Biologin Marie-Luise Vollbrecht. Sie sollte im Sommer 2022 an der Humboldt-Universität in einer „langen Nacht der Wissenschaften“ einen Vortrag über das Prinzip der Zweigeschlechtlichkeit in der Biologie halten. Ausgelöst von Fürsprecher:innen der transsexuellen Identität gab es damals insbesondere auf Twitter eine sich verselbständigende Kampagne gegen die junge Wissenschaftlerin. Was sie vertrete, sei „transfeindlich“ und damit extremistisch und menschenfeindlich. Das ging so weit, dass Vollbrechts Vortrag „aus Sicherheitsgründen“ abgesagt werden musste, nachdem der Student:innenrat der Universität zum Boykott aufgerufen hatte (wir erinnern uns an den Verfassungsgrundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre?). In der Folge gab es eine regelrechte Hetzjagd gegen Vollbrecht bis hin zu persönlichen Aufrufen an sie, am besten Suizid zu begehen. Auch der bekannte Entertainer Jan Böhmermann, auf seine Art ein Spezialist für öffentliche Demontagen, beteiligte sich an der Kampagne gegen Vollbrecht. Es sollte betont werden, dass die damalige Doktorandin nicht über das Thema diverser sexueller Identitäten sprechen wollte, sondern allein über das wissenschaftlich gut begründbare Prinzip der Zweigeschlechtlichkeit, nicht über Soziologie also, sondern über Biologie. Vollbrecht erzählte später, welche Ausgrenzungserfahrungen bis in den engsten persönlichen Bereich hinein sie erfahren hatte. In einem Podcast des Magazins Cicero sprach sie davon, „wie dünn diese Decke der Zivilisation ist“ und wie schnell Menschen bereit seien, andere fallen zu lassen.
Ich erwähne dieses Beispiel unter dem Stichwort „Transfeindlichkeit“, weil mir hier ein ganz ähnlicher Mechanismus am Werk zu sein scheint, wie er auch schon bei Svenja Flaßpöhler und dem Thema Corona hervorgetreten ist: Weil es unter den Kritikern oder Gegnern der Idee der sexuellen Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag tatsächlich auch rechtsextreme Positionen gibt, wird bereits die Diskussion über – in diesem Falle wissenschaftliche – Grundlagen verhindert. Eine sachlich-kontroverse Auseinandersetzung ist nicht erwünscht, sie gilt vielmehr bereits als „gefährlich“.
Aus identisch gelagerten Gründen wurden in letzter Zeit übrigens auch die Werke der Erfolgsautorin Joanne K. Rowling boykottiert und Auftritte der Feminismus-Ikone Alice Schwarzer verhindert. Rowling und Schwarzer kritisieren wie andere Feminist:innen unter anderem, dass sich durch das neue Selbstbestimmungsgesetz Männer ohne weiteres selbst zu Frauen erklären und so in bisher für Frauen reservierte Bereiche eindringen können (Frauengefängnisse, Frauen vorbehaltene Sportangebote). Außerdem weisen beide auf die Gefahren für Kinder und Jugendliche hin, die noch als Minderjährige zu Geschlechtsangleichungen gedrängt würden – mit irreversiblen Folgen für das ganze Leben. Folgt daraus: Wer kritisch zu Trans steht, ist rechtsradikal? Sollten „Antifeminismus“ und „Transfeindlichkeit“ künftig sogar eigene Straftatbestände werden, wie manche Trans-Aktivistinnen bereits fordern?
„Transfeindlichkeit“ ist natürlich nur einer von vielen möglichen Schimpfwörtern, die sich zur Skandalisierung eignen. Für eine politisierende und moralisierende Aufladung von Debatten beliebt sind auch die Termini „Sexismus“, „struktureller Rassismus“, „Islamophobie“, „Antisemitismus“, „Intersektionalität“, „Privileg“, „Diversität“, „Patriarchat“, „toxische Männlichkeit“, „kulturelle Aneignung“, „Kolonialismus“ – alles Stempel, die man anderen Menschen aufdrücken und mit deren Einsatz man anstelle sachlicher Debatten Ausgrenzungen praktizieren kann.
Ausblick
Mein Fazit: Es ist die jederzeit mögliche Mobilisierbarkeit der sozialen Medien, welche die gefühlten Einschränkungen der Meinungsfreiheit eingeleitet haben. Und wer hier an Warnungen Rudolf Steiners vor einem drohenden, grundlegenden Denkverbot erinnert sein mag, dem möchte ich sagen: Ein solches Verbot kommt heute nicht vom Staat und erst recht nicht aus dem in dieser Hinsicht noch liberalen Amerika, sondern es hat sich überwiegend eher aus linken, woken Eliten heraus angebahnt.
Aber das Ganze funktioniert nur, weil dem Skandalisierungsgeschäft auch von der anderen, der rechtsextremen Seite her, Energie zugeführt wird. In seinem Buch Ideologiemaschinen hat der Philosoph Harry Lehmann mit Blick auf den Theater- und Kulturbetrieb überdies einen wichtigen Hinweis gegeben: Die einmal eingeübten Strategien der Skandalisierung von Meinungen können je nach Machtverhältnissen ohne weiteres auch von rechts eingesetzt werden. Ein Beispiel dafür ist der Fall der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, die vor einiger Zeit für das Amt einer Bundesverfassungsrichterin kandidierte. Es waren vor allem rechtskonservative Medien, die auf Basis von Wortmeldungen der Juristin auf Video – extrem liberal beim Thema Abtreibung und weit weniger liberal beim Thema Impfpflicht – eine am Ende erfolgreiche Destabilisierung ihrer Person betrieben. Ironischerweise versuchten einige Grünen-Politikerinnen, diese Kampagne nun ihrerseits als „frauenfeindlich“ zu framen (auf diese Idee ist merkwürdigerweise bei Marie-Luise Vollbrecht niemand gekommen). In dieser Polarisierung blieb leider eines auf der Strecke: die Möglichkeit einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Positionen, die Brosius-Gersdorf vertritt – ohne Vor-Verurteilung, aber auch ohne sofort in eine bestimmte Ecke einsortiert zu werden. Bei einem so hohen Amt und so markanten Positionen in ethisch sensiblen Fragen scheint mir das wünschenswert.
Indem ich diesen Artikel schreibe, ist mir und wohl auch Ihnen als Leserinnen und Lesern immer wieder bewusst geworden, dass auch ich selbst sowohl Akteur als auch Objekt in den beschriebenen Streitstrukturen bin. Immer wieder gilt es für mich und für uns als Redaktion, zwischen Meinungsfreiheit und Skandalisierungs-Aktivismus die möglichen Folgen abzuwägen. Es wäre naiv, nicht damit zu rechnen, auch selbst zum Ziel von Attacken zu werden, und dies umso mehr, wenn sich ein solcher Artikel elektronisch weiterverbreitet. Wir haben das als Zeitschrift in der Vergangenheit, wenn es um skandalisierbare Themen ging, eher vermieden. Vielleicht sollten wir hier in Zukunft mutiger sein. Denn Meinungsfreiheit gibt es am Ende doch nur, wenn man sie auch ausübt. ///

