Von Konten und Konflikten

GLS Bank.
© PictureAlliance, Oliver Berg

Nachdem der Streit um Konto-Kündigungen bei der GLS Bank viel Staub aufgewirbelt hatte, konnte der Verein Rote Hilfe nun neue Konten bei der GLS Bank eröffnen. Ist damit alles wieder gut? Sicherlich nicht. Vielmehr sollten wir diese Vorgänge wie in einem Lehrstück betrachten und deren politische und rechtliche Dimension verstehen, meint der Autor.

Von Hermann Falk

Die öffentlich gewordenen Kontenkündigungen sind für die betroffenen Personen und Organisationen hart und existenzbedrohend. Dass die GLS Bank zu einem solchen drastischen Mittel gegriffen hat (oder greifen musste?) sollte uns aufmerken lassen, da das Geldinstitut für eine integre Führung und eine Jahrzehnte lange ethische Geschäftspraxis bekannt ist. Daher ist anzunehmen, dass diese Kündigungen aus rechtlichen Gründen unvermeidbar waren. Sicherlich gingen diesen Kündigungen schwierige Abwägungsfragen und Sanktionsdrohungen, denen sich der Bankvorstand stellen musste, voraus.

Die genauen Einzelheiten, die zu den Kontenkündigungen im jeweiligen Einzelfall geführt haben, kenne ich ebenso wenig wie andere nicht-betroffene Kund:innen. Sie unterliegen dem Bankgeheimnis, richtigerweise, so dass die GLS Bank diesbezüglich nicht so transparent sein darf wie gewohnt. Dabei zeichnet sich die GLS Bank seit langem durch größtmögliche Transparenz aus, wie man etwa an der Veröffentlichung ihrer Kreditzusagen ablesen kann – es muss also zwingende rechtliche Gründe geben, warum die Anlässe für die Kontenkündigungen nicht offengelegt wurden. Und den gesetzlichen Zwang zur Intransparenz sollten wir als Mitglieder und Kund:innen nicht der GLS Bank anlasten.

Ausgehend von dieser rechtlichen Zwangslage ist (dennoch) eine sehr aktive, dialogische und lösungsorientierte Kommunikation zwischen Bank und den einzelnen betroffenen Kund:innen geboten. Die GLS Bank hat das Gespräch gesucht. Auch mit der Initiative „Debanking stoppen“ hat es einen Austausch gegeben.

So wie die GLS-Bank ihre Kund:innen, also die betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen, nach Kräften unterstützt, so sollte Unterstützung keine Einbahnstraße sein: Ich möchte von den betroffenen Kund:innen und ihren Unterstützer:innen erwarten, dass sie gemeinsam mit der GLS Bank nach Lösungen suchen und ihre berechtigten Vorwürfe an die richtigen Adressaten in deutschen Behörden und Parlamenten richten. Bei allem Verständnis für die Emotionen muss es eine sachliche, faktenbasierte Auseinandersetzung geben. Den offenen Brief der Initiative „Debanking stoppen“ lese ich als konstruktiven Versuch in dieser Hinsicht, der jedoch mit dem Schlagwort „Debanking“ die Debatte stark verkürzt. Jeder Kunde und jede Kundin sollte – so ist mein Verständnis von sozialer Nachhaltigkeit und zwischenmenschlicher Ethik – gesprächsfähig und gesprächsbereit sein, bevor er oder sie in die Öffentlichkeit geht.

Follow the Money

Die Kontokündigungen bedeuten mehr als einzelne bankvertragliche Vorgänge, die manche Akteure in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in Ministerien und der Politik vielleicht begrüßen und Kund:innen sicherlich als existenzgefährdend erleben. Ich kann diese Ereignisse nur politisch verstehen und möchte die Diskussion deshalb auch auf die politische Ebene bringen.

Zu kritisieren ist ein anti-freiheitlich gesinntes behördliches Zusammenwirken. Spätestens seit den Razzien gegen die Letzte Generation und seit den rechtswidrigen Beschlagnahmungen von Vereinskonten im Jahr 2023 ist sichtbar, dass die verschiedensten Landes- und Bundesbehörden aus einem bestimmten politischen Willen als Werkzeuge in Stellung gebracht werden, um nach dem Motto „follow the money“ den Auftrag zu erfüllen, „missliebige Geldströme auszutrocknen“.

Generell ist Behördeneffizienz bei der Bekämpfung von Kriminalität natürlich richtig, doch werden entsprechende Instrumente insbesondere der Geldwäschebekämpfung meiner Meinung nach überschießend auch auf legitimes gesellschaftliches Handeln angewandt. Sehr kritisch verfolge ich die Versuche von Akteuren in Verwaltung und Politik, demokratische Organisationen zu delegitimieren. Voreingenommenheit ist kein zulässiger Maßstab für Verwaltungshandeln.

Als Bürgerinnen und Bürger müssen wir Respekt für zivilgesellschaftliche Handlungsfreiräume einfordern und uns gegen deren Einschränkung und gar Abriss („shrinking spaces“) wehren. Die rechtsstaatliche Gewaltenteilung muss uneingeschränkt gelten.

Was hat sich in den letzten Jahren verändert? Manche Medien und Parteien diffamieren und kriminalisieren schon seit geraumer Zeit das progressiv-gesellschaftliche Engagement, obgleich dieses auf dem Boden der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit stattfindet und von unseren Verfassungsvätern und -müttern ausdrücklich gewollt war. In der Folge der verbalen Diffamierungen agieren Behörden mit einem System, in dem die einzelnen Betroffenen kaum einen klaren Adressaten für ihre Beschwerden und Rechtsmittel haben. Beispielsweise scheint es im Fall des Kontos der Roten Hilfe bei der Sparkasse Göttingen so gewesen zu sein, dass die Kündigung ausgesprochen wurde, weil die Rote Hilfe in einem Verfassungsschutzbericht erwähnt wurde. Auch allein der Verdacht auf Geldwäsche darf keine Grundlage für Kontenkündigungen sein. Wenn es an einem Verwaltungsakt fehlt, dann wird es den Betroffenen extrem schwer gemacht, ihre Rechte mit den üblichen Rechtsmitteln (Widerspruch, Klage, Berufung, Revision, Verfassungsbeschwerde etc.) einzufordern. Es ist nicht Aufgabe von privaten Banken und anderen Unternehmen, dort Entscheidungen zu treffen und auszuführen, wo es tatsächlich einer polizeilichen Ermittlung und am Ende eines Gerichtsbeschlusses bedürfte.

Appell an unsere Wachsamkeit

Wir Bürgerinnen und Bürger sollten zusammen mit der GLS Treuhand und vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen aktiv dafür eintreten, die bürgerlichen Freiheitsräume offen zu halten und gemeinnützige Initiativen in ihrer Arbeit zu fördern.

  1. Unsere Demokratie braucht eine starke, plurale Zivilgesellschaft. Staat und Politik müssen das Engagement der Millionen von Menschen respektieren und schützen.
  2. Zivilgesellschaftlich aktive Menschen, Unternehmen und Organisationen, die für Freiheit und eine menschliche Zukunft auf dem Boden des Grundgesetzes und der geltenden Gesetze eintreten, sollten nicht in „gut“ und „schlecht“ unterteilt werden oder sich auseinanderdividieren lassen.
  3. Auch für Organisationen und Unternehmen muss es einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto geben. Die Grundrechte, in den vorliegenden Fällen insbesondere die Vereinsfreiheit in Artikel 9 Grundgesetz, bieten Abwehrrechte gegen staatliche Übergriffe und im Umkehrschluss einen Anspruch auf ein Bankkonto. Zugleich sollten wir unser Recht auf Bargeld verteidigen.
  4. Der liberal gesinnte Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene muss handeln, um Ermessensspielräume der Exekutive einzuschränken – nicht zuletzt, um deren Instrumentalisierung durch zukünftige rechtsextreme Minister zu verhindern.
  5. Wer von Kontokündigungen betroffen ist, sollte sich nicht nur anklagend in die Öffentlichkeit stellen, sondern offenlegen, welche konkreten Beanstandungen es gab und wie diese beseitigt werden können. Das ist die Verantwortung jeder Bankkund:in.
  6. Jedes Finanzinstitut sollte sich mutig positionieren, indem es Kund:innen unverzüglich mit einem Konto versorgt, wenn es keine rechtlichen Hindernisse mehr gibt. Flankierend müssen die Finanzinstitute das Recht haben, ihren Kund:innen die Gründe für Kontenkündigungen offenzulegen (dieses Recht ist derzeit stark eingeschränkt), damit überhaupt eine Chance besteht, Beanstandungen aufzulösen.
  7. Wir brauchen nicht mehr Risikomanagement auf der Ebene der einzelnen Finanzinstitute, sondern ein sensibles Risikomanagementsystem für unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. ///

Dr. Hermann Falk ist Jurist und war von 2017 bis Februar 2026 Vorstandsmitglied des GLS Treuhand e.V. in Bochum.

Dieser Beitrag stammt aus der info3-Ausgabe April 2026.

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