Aurelia-Stiftung zieht vor EU-Gericht

Mehr Grenzen für Glyphosat & Co.

Das Gericht der Europäischen Union hat der bisherigen Praxis der EU-Kommission, Pestizid-Genehmigungen routinemäßig zu verlängern, einen deutlichen Riegel vorgeschoben. Anlass waren Klagen der Aurelia-Stiftung sowie weiterer Umweltorganisationen gegen automatische Verlängerungen für Glyphosat, Boscalid und Dimoxystrobin. Im November 2025 entschied das Gericht, dass Ausnahmen nicht zur Regel werden dürfen. Künftig muss die Kommission im Einzelfall prüfen, ob eine Verlängerung wirklich nötig ist – und ob Verzögerungen bei der Risikobewertung auf mangelnde Daten der Hersteller zurückgehen.

Für den Umwelt- und Gesundheitsschutz ist das Urteil ein starkes Signal: Die betroffenen Wirkstoffe stehen im Verdacht, Ökosysteme zu belasten und zum Insektensterben beizutragen. Die Entscheidung stärkt das europäische Vorsorgeprinzip und verschärft die Anforderungen an transparente Zulassungsverfahren. Laut Aurelia-Vorstand Thomas Radetzki beendet das Urteil „eine verheerende Praxis“ und setzt „den Vorrang von Umwelt- und Gesundheitsschutz vor wirtschaftlichen Interessen“ durch. – Aurelia-Stiftung/Red./lk