OLG Hamm bestätigt Biolee-Landkauf

Sieg vor Gericht

Auch in zweiter Instanz ist der von der Landwirtschaftskammer NRW bemängelte Landkauf der Kulturland-Genossenschaft für den Hof Biolee in Münster gerichtlich bestätigt worden.Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm folgte der Einschätzung des Amtsgerichts Münster, dass der Kauf landwirtschaftlicher Flächen durch die Kulturland Westfalen KG rechtens ist (info3 berichtete).Das dem Kauf zugrundeliegende Gesamtkonzept der Kulturland eG fördere die Landwirtschaft im Sinne der agrarpolitischen Ziele der Bundesregierung – welche gesellschaftsrechtliche Form dafür gewählt wird, sei nicht entscheidend.

Durch den Kauf und das Halten der 5,7 Hektar hofnahen Ackerlands durch die Kulturland Westfalen KG werde „eine landwirtschaftliche Fläche langfristig für einen Junglandwirt im Rahmen einer regional eingebundenen ökologischen Landwirtschaft gesichert, der sich ansonsten seinen eigenen Flächenerwerb gar nicht leisten könnte“. Das OLG Hamm würdigt auch das Anliegen, eine moderne Form der Allmende zu etablieren. Aus Sicht der Kulturland Genossenschaft ist der Beschluss ein Erfolg auf ganzer Linie. Da die Landwirtschaftskammer NRW auf den Gang zum Bundesgerichtshof verzichtete, kann im nächsten Schritt der Kaufvertrag unterschrieben werden, so dass die junge Biolee-Landwirtsfamilie endlich Planungssicherheit erhält. – Kulturland-Genossenschaft/Red./lk