Neue EU-Regelung zu Greenwashing
Ein breites Bündnis von 57 Verbänden und Unternehmen der Lebensmittelbranche fordert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mehr Rechtssicherheit für Bio-Erzeuger bei der Umsetzung der seit März 2024 geltenden EU-Richtlinie zur Umweltkommunikation. Diese regelt, wann Unternehmen mit Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ werben dürfen. Die Regelung soll Verbraucher vor Greenwashing schützen – doch ihr Ansatz greife zu kurz, so die Kritik. Bio-Verbände und -Hersteller betonen, dass die ökologisch zertifizierte Landwirtschaft nachweislich höchste Umweltleistungen erbringe und dies rechtssicher kommuniziert werden müsse. Unterstützt wird der Vorstoß von namhaften Akteuren wie Bioland, Demeter, Alnatura, Edeka und Rewe.
Unter anderem fordern die Unterzeichnenden der Stellungnahme, dass ökologisch hergestellte Produkte mit allgemeinen Umweltaussagen wie „biodiversitätsfördernd“, „bodenschonend“ oder „gewässerschützend“ versehen werden dürfen. Die Bio-Zertifizierung diene als verlässliche Grundlage und Konkretisierung der Umweltleistungen nach EU-Bio und Bio-Verbandsstandards, die nicht im Detail auf dem Produkt erläutert werden müssten. Auch die Bewerbung von über die EU-Öko-Verordnung hinausgehenden Standards der Bio-Verbände müsse möglich bleiben. – Bioland/Red./lk

